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Dr. Martin Wabl Leserbrief Oktober 2012 |
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21-10-2012 |
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Dr.
Martin Wabl Zeit für Wunder Oktober 2012 |
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21-10-2012 |
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Dr. Martin Wabl Leserbrief 8.Oktober 2012 |
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08-10-2012 |
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Sachverhaltsdarstellung bereffend
Rechtsanwalt Mag.Thomas Mayer |
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22-09-2012 |
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Evangelium eines Pfarrgemeinderates |
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Vor einiger Zeit hat im Fernsehen eine Diskussion
über notwendige Reformen in der katholischen Kirche
stattgefunden.
Neben Helmut Schüller, dem Gründer der
Pfarrerinitative, sowie dem Altabt von Heiligenkreuz Henckel
Donnersmarck war auch eine protestantische Pfarrerin eingeladen, die
mich neben Helmut Schüller zutiefst beeindruckt hat.
Diese Frau hat allein durch ihre Wortmeldungen gezeigt,
wie wichtig die Gleichstellung der Frauen und deren Priesterweihe
für die katholische Kirche ist. Sie hat aber auch in
eindrucksvollen Gedanken dargestellt, daß die Aufgabe aller
christlichen Kirchen darin liegt, daß der wunderbare Schatz
des Glaubens und der Frohbotschaft Jesu Christi durch die Kirchen aber
auch durch jeden einzelnen an die Menschen weitergegeben werden soll.
Dabei hat sie darauf hingewiesen, daß
natürlich die Gottesfrage und die Glaubensbotschaft die
zentralen Fragen unseres Christentums sind, doch hat sie
herausgearbeitet, daß in einer modernen Gesellschaft wo die
Position der Kirchen weitaus schwieriger geworden ist, die
möglichst breite Seelsorge und Glaubensverkündigung
durch geeignete Personen unerlässlich ist.
Der dramatische Rückgang von Priestern fordert
daher alle Verantwortlichen heraus, die Zugangsbedingungen für
das Priesteramt auch für die katholische Kirche zu
ändern. Die Abschaffung des Zölibates und die
Priesterweihe für die Frau sind daher natürliche
Möglichkeiten, die Anzahl der GlaubensverkünderInnen
entscheidend zu vermehren.
Die Gleichberechtigung der Frau ist aber nicht nur eine
Möglichkeit, den Priesterkreis zu erweitern, sondern bedeutet
auch die Verwirklichung der Worte Jesu, daß vor Gott alle
Menschen gleich sind. Auch die Würde der Frau würde
damit endlich einen entsprechenden Stellenwert erfahren. Die
Abschaffung des Zölibates ist auch ein Gebot der Stunde.
Damit würde sich auch die
Glaubwürdigkeit der Kirche verbessern, nachdem bekannt ist,
daß ungefär die Hälfte der Priester diesen
Zölibat nicht leben können. Wenn man darüber
hinaus noch an das Leid der Frauen und Kinder im Hintergrund denkt, so
ist dieser Schritt unumgänglich. Ein wesentlicher Schritt zur
verstärkten Glaubensverkündigung ist auch der Umgang
der katholischen Kirche mit wiederverheirateten- Geschiedenen, die nach
dem Kirchenrecht völlig unbarmherzig vom Empfang der Kommunion
ausgeschlossen sind.
Die kirchlichen Ehegesetze in ihrer Umbarmherzigkeit
bewirken, daß die Menschen insbesondere die Jugend sich
ablehnend verhalten und den positiven Wert einer christlichen Ehe nicht
mehr erkennen können.
Die Kommunion für alle, verbunden mit einer
Segnung von neuen Beziehungen nach dem Muster der orthodoxen Kirche,
könnte ein Ausweg aus diesem Dilemma sein.
Grundsätzlich ist noch festzuhalten, daß die Kirche
auch ihre Postition zur Empfängnisverhütung, zu
Lebensgemeinschaften sowie zur Frage von homosexuellen Beziehungen
grundsätzlich überdenken wird müssen, um
wieder Glaubwürdigkeit in diesen wichtigen Lebensfragen zu
erlangen.
Die Forderungen nach verstärkter Mitwirkung der
Laien, wie Mitsprache bei Pfarrerbestellungen, Bischofswahlen und
Aufhebung des Predigtverbotes im Gottesdienst, sind gerade für
die erfolgreiche Tätigkeit von Pfarrgemeinderäten
unerlässlich.
Diese können noch so engagiert in
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Pfarrer für die
Bevölkerung tätig sein, wenn das Gesamtbild der
katholischen Kirche, geprägt durch das Kirchenrecht, dem Papst
und den Bischöfen, beim gläubigen Volk
beschädigt ist, ist dieses Bemühen nur teilweise von
Erfolg gekrönt. Unsere Kirche ist von Jesus Christus
eingesetzt.
Um die Herzen und Seelen der Menschen zu erreichen, sind
Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe
geboten.
Ich bin zuversichtlich, daß die angesprochenen
Reformen der Botschaft Jesu Christi entsprechen und dieser in der
heutigen Zeit in diesem Sinne Wunder wirken wird.
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01-09-2012 |
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Justiz-
und Gerechtigkeit
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Der ehemalige, leider allzu früh verstorbene
Präsident der Richtervereinigung Dr. Sepp Klingler, ein
hervorragender Richter hat kurz vor seinem tragischen Unfalltod vor
mehr als zehn Jahren erklärt, das das Ansehen der Justiz in
Österreich noch gegeben sei, jedoch unter der
Oberfläche erste Verwerfungen sichtbar würden.
Er hat damit die Entwicklung der letzten Zeit
vorausgesehen. Für diese Abwärtsbewegung gibt es
mehrere Gründe: der Hauptgrund liegt natürlich bei
öffentlichwirksamen Strafverfahren, wo der Eindruck zu Recht
besteht, daß die Justiz und insbesondere die
Staatsanwaltschaft viel zu langsam und zögerlich bei der
Aufarbeitung von spektakulären Wirtschaftsverbrechen und
Korruptionsfällen tätig ist.
Durch das Medieninteresse verstärkt entsteht
der berechtigte Eindruck, daß der kleine Hendldieb verfolgt
und eingesperrt wird, während die großen ungeschoren
bleiben.
Eine weitere Ursache des Vertrauensverlustes ist sehr
oft die lange Dauer von Zivilverfahren, die hohen Gerichts- und
Anwaltskosten, der erschwerte Zugang zum Recht und die mangelhafte
Beratungstätigkeit bei Gericht. Gerechtigkeit ist ein Ideal,
das schon in der Bibel vielfach genannt wird.
Gerechtigkeit sollte auch in unserer Gesellschaft
gemeinsam mit der Forderung nach Solidarität im Mittelpunkt
stehen.
Die etablierten Partein haben bedauerlicherweise die
Justiz als Dritte Gewalt sträflich vernachlässigt und
sind oft nur dann tätig geworden, wenn die Medien
spektakulär auf brisante Fälle aufmerksam gemacht
haben.
Auch hat die Kontinuität in der Justizpolitik
gefehlt, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß in 11
Jahren 6 JustizministerInnen! verbraucht wurden. In aller
Kürze daher einige Vorschläge die sich sofort
umsetzen lassen:
Vorrangig ist die Errichtung einer Justizakademie
für die zentrale Aus- und Weiterbildung.
Für das Strafverfahren:
1. Einrichtung einer zentralen Bundesanwaltschaft an der
Spitze der Staatsanwaltschaft zur Steigerung der Schlagkraft bei der
Bekämpfung der Kriminalität, wie dies bei der
Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits begonnen wurde.
2. Verstärkte Aufnahme von Spezialisten
zusätzlich zu Juristen im Bereich der Staatsanwaltschaft.
3. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gericht,
Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verbrechensbekämpfung auch
vor Ort.
4. Befristung ( 1 Jahr) für die Anklageerhebung
zur Straffung des Vorverfahrens.
5. Verbesserung des Kostenersatzes für den
Verteidiger bei Freisprüchen.
6. Änderung der Zuständigkeiten bei
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens durch Bestimmung eines anderen
Gerichtes als jenes Gericht, das das Urteil gefällt hat.
7. Stärkung des obersten Gerichtshofes in
Richtung eigenständige Beweisaufnahme mit
anschließendem endgültigem Urteil. Der Fall Elsner
mit mehr als hundert Verhandlungstagen, wobei durch ein Urteil des
obersten Gerichtshofes das Verfahren, bei 7 Angeklagten wieder
zurück an den Staat geschickt wurde, ist eine
Bankrotterklärung für die Strafjustiz.
Für das Zivilverfahren:
1. Abschaffung des Anwaltszwanges in der 1. Instanz
Erhöhung der Wertgrenzen bei Bezirksgerichten und damit
entsprechende Aufwertung
2. Ebenso wie im Strafverfahren Reduktion auf 2 Instanzen
3. Entrümpelung der Zivilprozessordnung in
Richtung einfacheres Sozialgerichtsverfahren
4. Ausweitung der Beratung bei den Bezirksgerichten
5. Abschaffung des Talars
6. Bei Familiengerichtsverfahren insbesondere
Scheidungen vorrangige Beratungen in Familienberatungszentren unter
Einschluß des Familiengerichtes bei gleichzeitiger
Zurückdrängung der Vertretung durch Anwälte,
womit existenzgefährdende Kosten vermieden werden
könnten
7. Schaffung eines eigenen Familienrichterberufes mit
besonderer Qualifikation (es gibt auch in der Medizin
Fachärzte)
Grundsätzlich ist auch eine Reform des
Rechtanwaltstarifsystems geboten, das derzeit durch die gesonderte
Bezahlung jeder einzelnen Tätigkeit (Telefonat) exorbitante
Rechtsanwaltskosten oftmals entstehen, die den Zugang zum Recht
entsprechend erschweren und gleichzeitig Existenzen bedrohen.
Da im Parlament als Justizsprecher fast nur
Rechtsanwälte sitzen, ist dieses Reformvorhaben besonders
schwierig durchzusetzen.
Letztlich sollte das Wohl der BürgerInnen im
Vordergrund stehen und jede Abzocke vermieden werden, im Sinne der
christlichen Forderung nach dem gerechten Lohn.
Abschließend ist festzuhalten, das diese
Reformvorschläge zweifellos eine Wiederherstellung des
Ansehens der Justiz ermöglichen würden, eine
Grundvorraussetzung für das Gelingen einer demokratischen
Gesellschaft. Mit strikter Beachtung der Menschenrechte und intensiven
Bemühen um Gerechtigkeit sollte das Vertrauen der
Bevölkerung in die staatlichen Institionen gefestigt werden.
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01-09-2012 |
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Österreich- Der Rechtsstaat in Gefahr |
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Zwei Erzählstränge- bei weitem nicht die einzigen,
aber die stäauml;rksten - kommen zusammen, um den Verfall der
österreichischen Staatsmoral dem Bürger fast
täglich vor Augen zu führen.
Der eine Strang ist die Aushöhlung des Rechtsstaates im
Wirtschaftlichen, durch die Selbstbedienung "derer, die drin sind" am
Gemeinschaftsvermögen, wie im Fall Grasser- krass und
mittlerweile chronisch erlitten, deutlich wird. Der andere ist die
Aushöhlung der Rechtsicherheit, wie im Fall Kampusch, als
immer helleres Wetterleuchten eine beängstigend heftige
Katastrophe ankündigt.
Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich von der
offiziellen Version der Kindesentführung, beleidigt zu
fühlen, sich zu empören oder sich deprimiert
abzuwenden- es stimmt einfach zu vieles nicht.
Durch das Aufgreifen der Unstimmigkeiten im Spiegel wird es schwerer
werden, einem Zweifler an der Version, die das Justizministerium durch
die fünf, mit dem Fall befassten Staatsanwälte und
das Innenministerium durch Polizeiübergriffe
aufrechterhält, als Spinner abzutun.
Allerdings habe auch ich gehofft, dass der Entführer P. und
der Hauptkommissar K. wirklich Selbstmord begangen haben.
Wenn nicht, wie im Spiegel glaubhaft angedeutet, dann
hat sich in der Justiz und Exekutive ein gefährliches
Geschwür breitgemacht.
Nicht dass der eine oder andere Bürger nicht andeutungsweise
infame Methoden am eigenen Leib verspürt hätte. Kurz
nach der Entführung hatte ich mich als Familienrichter aus der
Provinz erdreistet, der Mutter Kampuschs meine Hilfe anzubieten.
Als ich anschliessend Hilfestellung das damals zehnjährige
Mädchen suchen wollte, wurde ich von der Polizei festgenommen
und später über über Antrag der Staatsanwalt
Wien zum Psychiater geschickt. Dankenswerterweise befand mich dieser
völlig normal. ( Ich bin also vielleicht der einzige Richter
in Österreich, dem dies amtlich bestätigt wurde).
Allerdings hat das nicht meine spätere Verurteilung und die
Häme vieler Schreiber verhindern können.
Es stimmt- ich konnte aus der Sicht des Gerichtes keine eindeutigen
Beweise vorlegen- aus heutiger Sicht Gott sei Dank, da ich sonst
vielleicht heute diese Zeilen nicht mehr schreiben könnte.
Als eine zweite Zeugin des Verbrechens zur Verfügung stand,
wäre es einigermaßen einfach gewesen, dass
Verbrechen zu rekonstruieren, wären da nicht Wahlen gewesen
und fortwährend eindeutige Interessen der Justiz und Polizei
sich einer Aufklärung entgegenzustemmen.
Als kleiner Provinzrichter wurde ich in die Pension geschickt, aber
mutige - und staatstragende Persölichkeiten haben sich ebenso
wie ich verpflichtet gefühlt, ihre über jeden Zweifel
erhabene, Objektivität in die Waagschale zu legen.
Einer der zwei Richter, ausgewiesen durch den Dienst in den
höchsten Gremien, wurde auch verurteilt. (Von der Tochter des
Leiters der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien).
Anders als Deutschland, hat Österreich weniger "investigative
Journalism", wie ihn der Spiegel und auch teilweise die Bildzeitung
praktizieren.
In Deutschland dankt ein Bundespräsident ab und zwar aus
vergleichsweise geringerem Anlass- als fröhlicher Mitesser und
gemieteter Staatsgast - entlarvt.
Im Fall Kampusch sind wahrscheinlich Ministerinnen,
Staatsanwälte und Polizeigeneräle verstrickt, und
einige wenige Journalisten lassen sich mit offiziellen Verlautbarungen
füttern um dann Nebelkerzen zu legen.
Dadurch werden Missstände vom politisch rechten Rand, wenn
auch nicht recherchiert, so doch grob artikuliert und in weiter
zersetzende Gefühlswelten getragen.
Unser Staatswesen kann das nicht länger verkraften. Die
meisten Menschn wollen ein Leben in Wahrheit und Gerechtigkeit
führen, auch bei uns.
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Dr.
Martin Wabl über Fürstenfeld |
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Pfarrgemeinderat
der Pfarre Fürstenfeld |
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Der steirische
Diözesanbischof Egon Kapellari hat im Zuge seiner Visitation
am Sonntag dem 11.12.2011 im oststeirischen Hainersdorf
anlässlich einer Zusammenkunft mit der
Pfarrbevölkerung herabsetzende und verletztende
Äußerungen in Bezug auf die Würde und
Stellung der Frau in Gesellschaft und Kirche getätigt.
Aus Protest hat
daraufhin die Vorsitzende des Gemeinderates Hainersdorf ihre Funktion
als Vorsitzende mit sofortiger Wirkung zurückgelegt.
Engagierte
ChristInnen erwarten sich von Besuchen des Bischofs Ermunterung und
zusätzlichen Schwung für die verantwortungsvolle und
oft schwiege Arbeit in der Pfarrgemeinde.
Bischof
Kapellari hat noch ein Jahr Bischof vor sich, nachdem Papst Benedikt
seine Amtszeit um 2 Jahre verlängert hat.
Angesichts solcher verunglückter Auftritte, die die
segensreiche Arbeit der Frauen in den Pfarren gefährden, ist
ein Rückrtitt von Bischof Kapellari angebracht, um weiteren
Schaden von unserer Kirche in der Steiermark abzwenden.
Martin Wabl
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Evangelium
eines Pfarrgemeinderates |
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Vor einiger Zeit hat im Fernsehen eine Diskussion über
notwendige Reformen in der katholischen Kirche stattgefunden. Neben
Helmut Schüller, dem Gründer der Pfarrerinitative,
sowie dem Altabt von Heiligenkreuz Henckel Donnersmarck war auch eine
protestantische Pfarrerin eingeladen, die mich neben Helmut
Schüller zutiefst beeindruckt hat.
Diese Frau hat allein durch ihre Wortmeldungen gezeigt, wie wichtig die
Gleichstellung der Frauen und deren Priesterweihe für die
katholische Kirche ist.
Sie hat aber auch in eindrucksvollen Gedanken dargestellt,
daß die Aufgabe aller christlichen Kirchen darin liegt,
daß der wunderbare Schatz des Glaubens und der Frohbotschaft
Jesu Christi durch die Kirchen aber auch durch jeden einzelnen an die
Menschen weitergegeben werden soll.
Dabei hat sie darauf hingewiesen, daß natürlich die
Gottesfrage und die Glaubensbotschaft die zentralen Fragen unseres
Christentums sind, doch hat sie herausgearbeitet, daß in
einer modernen Gesellschaft wo die Position der Kirchen weitaus
schwieriger geworden ist, die möglichst breite Seelsorge und
Glaubensverkündigung durch geeignete Personen
unerlässlich ist.
Der dramatische Rückgang von Priestern fordert daher alle
Verantwortlichen heraus, die Zugangsbedingungen für das
Priesteramt auch für die katholische Kirche zu
ändern. Die Abschaffung des Zölibates und die
Priesterweihe für die Frau sind daher natürliche
Möglichkeiten, die Anzahl der GlaubensverkünderInnen
entscheidend zu vermehren.
Die Gleichberechtigung der Frau ist aber nicht nur eine
Möglichkeit, den Priesterkreis zu erweitern, sondern bedeutet
auch die Verwirklichung der Worte Jesu, daß vor Gott alle
Menschen gleich sind. Auch die Würde der Frau würde
damit endlich einen entsprechenden Stellenwert erfahren.
Die Abschaffung des Zölibates ist auch ein Gebot der Stunde.
Damit würde sich auch die Glaubwürdigkeit der Kirche
verbessern, nachdem bekannt ist, daß ungefär die
Hälfte der Priester diesen Zölibat nicht leben
können. Wenn man darüber hinaus noch an das Leid der
Frauen und Kinder im Hintergrund denkt, so ist dieser Schritt
unumgänglich.
Ein wesentlicher Schritt zur verstärkten
Glaubensverkündigung ist auch der Umgang der katholischen
Kirche mit wiederverheirateten- Geschiedenen, die nach dem Kirchenrecht
völlig unbarmherzig vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen
sind.
Die kirchlichen Ehegesetze in ihrer Umbarmherzigkeit bewirken,
daß die Menschen insbesondere die Jugend sich ablehnend
verhalten und den positiven Wert einer christlichen Ehe nicht mehr
erkennen können. Die Kommunion für alle, verbunden
mit einer Segnung von neuen Beziehungen nach dem Muster der orthodoxen
Kirche, könnte ein Ausweg aus diesem Dilemma sein.
Grundsätzlich ist noch festzuhalten, daß die Kirche
auch ihre Postition zur Empfängnisverhütung, zu
Lebensgemeinschaften sowie zur Frage von homosexuellen Beziehungen
grundsätzlich überdenken wird müssen, um
wieder Glaubwürdigkeit in diesen wichtigen Lebensfragen zu
erlangen. Die Forderungen nach verstärkter Mitwirkung der
Laien, wie Mitsprache bei Pfarrerbestellungen, Bischofswahlen und
Aufhebung des Predigtverbotes im Gottesdienst, sind gerade für
die erfolgreiche Tätigkeit von Pfarrgemeinderäten
unerlässlich.
Diese können noch so engagiert in Zusammenarbeit mit dem
örtlichen Pfarrer für die Bevölkerung
tätig sein, wenn das Gesamtbild der katholischen Kirche,
geprägt durch das Kirchenrecht, dem Papst und den
Bischöfen, beim gläubigen Volk beschädigt
ist, ist dieses Bemühen nur teilweise von Erfolg
gekrönt.
Unsere Kirche ist von Jesus Christus eingesetzt. Um die Herzen und
Seelen der Menschen zu erreichen, sind Glaubwürdigkeit,
Gerechtigkeit und Nächstenliebe geboten. Ich bin
zuversichtlich, daß die angesprochenen Reformen der Botschaft
Jesu Christi entsprechen und dieser in der heutigen Zeit in diesem
Sinne Wunder wirken wird. |
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Jesus
Christus und die Moral |
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Seit fast 2 Jahren sind meine Gattin und ich stolze
Großeltern eines gesunden und lebhaften Buben.
Unser Sohn und dessen Lebensgefährtin, die Mutter ihres Kindes
leben seit Jahren in einer offensichtlich gelungenen Lebensgemeinschaft
und bemühen sich, gute Eltern für Ihr Kind zu sein
und dabei eine ehrliche und dauerhafte Partnerschaft zu leben. Nach der
Lehre unser k...atholischen Kirche ist Ihr Kind ein Kind der
Sünde und sie leben mangels christlicher Ehe in dauerhafter
Sünde, obwohl sie sich in Liebe verbunden fühlen.
Die Tochter eines Bekannten lädt noch mehr Schuld auf sich:
Sie hat nämlich nur bürgerlich einen geschiedenen
Mann geheiratet, hat mit diesem zwei reizende Kinder und diese ihre
erste Ehe und die zweite Ehe des Mannes gelingt allen Anschein nach, so
daß man auch bei Ihnen von einer glücklichen Ehe und
Partnerschaft sprechen kann. Dennoch sind auch Ihre Kinder, Kinder der
Sünde und auch sie leben in ständiger Sünde
und dürfen als wiederverheiratete Geschiedene nach den
Gesetzen der Kirche nicht einmal die Kommunion empfangen, wohl aber
Kirchenbeitrag zahlen. Diese beiden Beispiele, stellvertretend
für viele Tausende, zeigen dramatisch auf, wie weit sich
unsere Amtskirche von den Lebensvorstellungen und Lebensmodellen der
Menschen insbesondere auch der Jugend schon entfernt hat.
Ich persönlich bin überzeugt davon, das die
christliche Frohbotschaft Halt und Segen bedeuten kann, doch
für diese Menschen mit der geschilderten Lebensgestaltung ist
der Blick auf Jesus Christus durch umbarmherzige und lebensfremde
Moralvorstellungen mehr als verstellt. Wenn die Verantwortlichen
unserer Kirche diese Menschen und insbesondere die Jugend wieder
gewinnen wollen, dann müssen sie sich endlich davon
verabschieden und in Barmherzigkeit und Liebe für eine
menschliche Ehe ? und Sexualmoral, damit zusammenhängend
für die Gleichstellung der Frau und schließlich
für die Abschaffung des Pflichtzölibats sorgen, um
endlich wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen. Anderenfalls
werden die achtzigtausend Austritte in diesem Jahr erst ein Anfang sein
im Vergleich zu den Loslösungen, die bei den nächsten
Generationen schon Platz gegriffen haben.
Jesus Christus hat auf die Frage nach den wichtigsten Gesetzen
geantwortet, daß es nur zwei wichtige Gesetzte gibt: Die
Nächstenliebe und die Gottesliebe. Dies sollten seine
Nachfolger beherzigen, zum Segen der Menschen und der ganzen Welt. |
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Der angesehene Journalist der Kleinen Zeitung, Frido Hütter
hat Österreich kürzlich als Banania (Bananenrepublik)
bezeichnet.
Ich persönlich glaube zwar noch immer an die
Anständigkeit der Mehrzahl der Verantwortlichen in diesem
Lande, doch zeigt der jüngste Skandal um die Telekom, das
dramatische Veränderungen auch im politischen und
wirtschaftlichen Leben stattgefunden haben.
Leider wird dadurch... der Frust und der Zorn der Bevölkerung
immer heftiger. Ein weiterer Schwachpunkt liegt darin, dass die Justiz
offensichtlich nicht in der Lage ist, diese Straftaten rasch und
wirkungsvoll aufzuklären.
Der kleine Hendldieb wird eingesperrt, während die
Großen trotzt schwerwiegender Verdachtsmomente sich weiter
frei bewegen können. Diesbezüglich wäre ein
unabhängiger Bundesanwalt an der Spitze der
Staatsanwaltschaft, gewählt vom Parlament, sinnvoll.
Damit könnte die Schlagkraft der Staatsanwaltschaft
entscheidend erhöht werden. Reformmaßnahemen in
diesem Bereich würden entsprechende Verbesserungen bringen,
damit das Vertrauen in unsere Demokratie und in unsere
Regierungsverantwortlichen wieder gestärkt wird. |
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Als Familienrichter habe ich
zahlreiche Ehen geschieden.
Jede einzelne Ehescheidung hat mir weh getan und allen Eheleuten
hätte ich gewünscht, das sie eine dauerhafte
glückliche Ehe erleben dürfen. Ihre Ehen sind aber
gescheitert, und viele Gründe hat es dafür gegeben.
Fast jeder Mensch hat in seiner Familie und in seinem Bekanntenkreis
Geschiedene. Viele haben aber auch in Ihren persönlichen
Umfe...ld Menschen, deren 2. Beziehung geglückt ist.
Es ist daher nicht zu verstehen, das diesen Menschen, wenn die
gescheiterte Beziehung insbesondere für die Kinder menschlich
bewältigt worden ist, von Seiten der katholischen Kirche der
Segen und die Kommunion verweigert wird.
Durch eine Erklärung der Kirche, das alle Gläubige
ausnahmslos die Kommunion empfangen dürfen würde das
Ansehen der Kirche und der Weg zum Glauben und zu Gott zweifellos
gestärkt werden.
Die Priester an der Basis haben längst erkannt, das dieser
Reformschritt im Sinne einer barmherzigen Kirche unerlässlich
ist.
Nun sind die Bischöfe und der Papst, der dieser Tage
Deutschland besucht hat gefordert, ein Reformzeichen der Menschlichkeit
zu setzen. |
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Justiz und Gerechtigkeit |
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Der ehemalige, leider allzu früh verstorbene
Präsident der Richtervereinigung Dr. Sepp Klinger, ein
hervorragender Richter hat kurz vor seinem tragischen Unfalltod vor
mehr als zehn Jahren erklärt, das das Ansehen der Justiz in
Österreich noch gegeben sei, jedoch unter der
Oberfläche erste Verwerfungen sichtbar würden.
Er hat damit die Entwicklung der letzten Zeit vorausgesehen.
Für diese Abwärtsbewegung gibt es mehrere
Gründe: der Hauptgrund liegt natürlich bei
öffentlichwirksamen Strafverfahren, wo der Eindruck zu Recht
besteht, das die Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaft viel zu
langsam und zögerlich bei der Aufarbeitung von
spektakulären Wirtschaftsverbrechen und
Korruptionsfällen tätig ist.
Durch das Medieninteresse verstärkt entsteht der berechtigte
Eindruck, das der kleine Hendldieb verfolgt und eingesperrt wird,
während die großen ungeschoren bleiben.
Eine weitere Ursache des Vertrauensverlustes ist sehr oft die lange
Dauer von Zivilverfahren, die hohen Gerichts- und Anwaltskosten, der
erschwerte Zugang zum Recht und die mangelhafte
Beratungstätigkeit bei Gericht.
Gerechtigkeit ist ein Ideal, das schon in der Bibel vielfach genannt
wird.
Gerechtigkeit sollte auch in unserer Gesellschaft gemeinsam mit der
Forderung nach Solidarität im Mittelpunkt stehen. Die
etablierten Partein haben bedauerlicherweise die Justiz als Dritte
Gewalt sträflich vernachlässigt und sind oft nur dann
tätig geworden, wenn die Medien spektakulär auf
brisante Fälle aufmerksam gemacht haben.
Auch hat die Kontinuität in der Justizpolitik
gefehlt, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, das in 11 Jahren 6
JustizministerInnen!!
Verbraucht wurden. In aller Kürze daher einige
Vorschläge die sich sofort umsetzen lassen: Für das
Strafverfahren:
1. Einrichtung einer zentralen Bundesanwaltschaft an der Spitze der
Staatsanwaltschaft zur Steigerung der Schlagkraft bei der
Bekämpfung der Kriminalität, wie dies bei der
Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits begonnen wurde.
2. Verstärkte Aufnahme von Spezialisten zusätzlich zu
Juristen im Bereich der Staatsanwaltschaft.
3. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gericht,
Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verbrechensbekämpfung
auch vor Ort.
4. Befristung für die Anklageerhebung zur Straffung des
Vorverfahrens.
5. Verbesserung des Kostenersatzes für den Verteidiger bei
Freisprüchen.
6. Änderung der Zuständigkeiten bei Wiederaufnahme
eines Strafverfahrens durch Bestimmung eines anderen Gerichtes als
jenes Gericht, das das Urteil gefällt hat.
7. Stärkung des obersten Gerichtshofes in Richtung
eigenständige Beweisaufnahme mit anschließendem
endgültigem Urteil. Der Fall Elsner mit mehr als hundert
Verhandlungstagen, wobei durch ein Urteil des obersten Gerichtshofes
das Verfahren, bei 7 Angeklagten wieder zurück an den Staat
geschickt wurde, ist eine Bankrotterklärung für die
Strafjustiz.
Für das Zivilverfahren:
1. Abschaffung des Anwaltszwanges in der 1. Instanz
2. Ebenso wie im Strafverfahren Reduktion auf 2 Instanzen
3. Entrümpelung der Zivilprozessordnung in Richtung
einfacheres Sozialgerichtsverfahren
4. Ausweitung der Beratung bei den Bezirksgerichten
5. Abschaffung des Talars
6. Bei Familiengerichtsverfahren insbesondere Scheidungen vorrangige
Beratungen in Familienberatungszentren unter Einschluß des
Familiengerichtes bei gleichzeitig Zurückdrängung der
Vertretung durch Anwälte, womit existenzgefärdende
Kosten vermieden werden könnten Grundsätzlich ist
auch eine Reform des Rechtanwaltstarifsystems geboten, das derzeit
durch die gesonderte Bezahlung jeder einzelnen Tätigkeit
(Telefonat) exorbitante Rechtsanwaltskosten oftmals entstehen, die den
Zugang zum Recht entsprechend erschweren und gleichzeitig Existenzen
bedrohen.
Da im Parlament als Justizsprecher fast nur Rechtsanwälte
sitzen, ist dieses Reformvorhaben besonders schwierig durchzusetzen.
Letztlich sollte das Wohl der BürgerInnen im Vordergrund
stehen und jede Abzocke vermieden werden, im Sinne der christlichen
Forderung nach dem gerechten Lohn.
Abschließend ist festzuhalten, das diese
Reformvorschläge zweifellos eine Wiederherstellung des
Ansehens der Justiz ermöglichen würden, eine
Grundvorraussetzung für das Gelingen einer demokratischen
Gesellschaft. Mit strikter Beachtung der Menschenrechte und intensiven
Bemühen um Gerechtigkeit sollte das Vertrauen der
Bevölkerung in
die staatlichen Institionen gefestigt werden.
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Behörden |
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Zwei Schicksale im Umgang mit Behörden von Menschen aus der
Oststeiermark haben mich in der letzten Zeit besonders
erschüttert. Dabei erleiden die Betroffenen schreiende
Ungerechtigkeit, gegen die ich mit ganzer Kraft ankämpfe.
1. Beispiel: eine rüstige ältere Frau betreibt seit
vielen Jahren zur vollsten Zufriedenheit ein kleines Pflegeheim. Vor
nunmehr 12 Jahren hat sie eine 80- jährige Frau, die bereits
gesundheitlich schwer gefährdet war, zu sich genommen und
durch liebevolle Betreuung bis heute gepflegt. Vor 2 Jahren hat sie
einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bekommen, daß sie
diese Frau weggeben müsse, da das Pflegeheim den neuen
gesetzlichen Vorschriften nicht ganz entspreche.
Obwohl sie gegenüber der Bezirkshauptmannschaft
erklärte, das sie aufgrund ihres Alters das Pflegeheim
ohnedies auflasse und nur mehr diese betagte nunmehr 90-
jährige Frau bis zu ihren Tode betreuen möchte.
Mit einer Berufung haben wir gemeinsam den Bescheid bekämpft.
Obwohl diese Berufung noch nicht erledigt ist, ist nun gegen diese
bewundernswerte Frau eine Strafverfügung ergangen, weil sie
sich weigert ihre Pflegeperson wegzugeben. Auch dagegen wurde berufen,
wobei die Oststeirerin erschüttert erklärte,
daß sie die Welt nicht mehr verstehe, wo sie einer greisen
Frau einen würdigen Lebensabend ermöglicht, der bei
einer Änderung des Pflegeplatzes wahrscheinlich schmerzhaft
beendet würde.
2. Beispiel: ein Ehepaar aus der Oststeiermark hat 3 Kinder liebevoll
aufgezogen und in fleißiger Arbeit ein Haus ohne Schulden
erbaut.
Schlieslich haben sie einen älteren Mann aus
dem selben Ort durch 3 Jahre hindurch bestens betreut, nachdem dieser
mit seiner einzigen Tochter wegen deren Undankbarkeit gebrochen hatte.
Schliesslich ging er mit der Frau des Ehepaares auf seine Bank und lies
seine Sparbücher auf deren Namen umschreiben, offensichtlich
als Belohnung für die Betreuung.
Sowohl die Bankbediensteten als auch der Hausarzt haben eindeutig
bestätigt, daß dieser Mann zum Zeitpunkt der
Schenkung geistig völlig in Ordnung war und ganz genau gewusst
hat was er tut. Er wollte auf keinen Fall seine Ersparnisse seiner
Tochter zukommen lassen. Nunmehr wurden die Ehegatten nach einer
Anzeige der Tochter vom Gericht wegen Betrug zu einer schmerzhaften
Strafe verurteilt.
Auch dagegen wurde berufen und ist zu hoffen
daß beide schließlich freigesprochen werden. Damit
dieses krasse Unrecht gelöscht wird.
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Der
Vatikan und die Gerechtigkeit |
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So schaut es im Zentrum unser katholischen Kirche im Vatikan mit
Gerechtigkeit und Barmherzigkeit aus.
Da werden 2 Bischöfe und zwar Paul Iby im Burgenland und Egon
Kapellari in der Steiermark in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 75
Jahre alt und bieten dem Papst im fernen Rom ihren Rücktritt
an. Iby bekundete dabei seinen Wunsch, das 50 Jahr- Jubiläum
der Diözese... am 11. Nov., dem Tag des heiligen Martin, als
noch amtierender Bischof feiern zu dürfen. Der beliebte
Bischof wird jedoch von Rom dafür bestraft, dass er gegen Ende
seiner Amtszeit für die Abschaffung des Zölibates und
die Gleichberechtigung der Frau das Wort ergriffen hat, offensichtlich
in großer Sorge um den Priestermangel im Burgenland. In der
Folge erfährt Iby aus den Medien, wer sein Nachfolger wird und
muß noch im Sept. abtreten. Ganz anders in der Steiermark, wo
Kapellari, ein Freund Ratzingers, romtreu jede Diskussion und
Annäherung über die heißen Eisen
(Zölibat, Gleichberechtigung der Frau, Wieder verheiratete
Geschiedene etc.) unter Hinweis auf die Weltkirche, die Tradition sowie
das Wort Gottes, verhindert hat. Kapellari wird nun durch eine
Verlängerung um 2 Jahre besonders aufgewertet und soll nun in
2 Jahren den Übergang schaffen und neue Akzente setzen, die er
in fast 10 Jahren nicht geschafft hat. Dazu kommt noch, dass der
amtierende Bischof unserer Diözese zwar als Buchautor, Freund
der Kunst und intellektueller Geist von den Medien als Mann der Mitte
gepriesen wird, andererseits jedoch als Prediger und Hirte in den
Pfarren durch teilweise problematische Auftritte wenig Begeisterung
hervorgerufen hat. Es gelang ihm ganz selten, als guter Hirte mit
seinem Wort die Herzen der Menschen zu erreichen. Manche Pfarren waren
erleichtert, wenn sein Weihbischof Franz Lackner die Pfarre besuchte,
dem es mühelos gelang, die Seelen in den Pfarrgemeinden mit
menschlicher Wärme anzusprechen. Es ist zu hoffen, dass Jesus
Christus nach diesen 2 Jahren uns endlich jenen Aufbruch beschert, den
das Volk Gottes besonders auch in der Steiermark sehnsüchtig
erwartet.Mehr anzeigen |
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Gedanken
zur geplanten Zusammenlegung von Bezirken |
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Daß eine Verwaltungsreform in Österreich und auch in
der Steiermark schon längst überfällig ist,
ist unbestritten. Insbesondere die Vielzahl von Gemeinden im Vergleich
mit anderen Ländern und Bundesländern zeigt deutlich
auf, das auf diese Art und Weise Kosten in Millionen Höhen
eingespart werden können.
Dabei sollte man in der Steiermark auch ni...cht
außer Acht lassen, daß die Büros der
Regierungsmitglieder in den letzten Jahren immer weiter
aufgebläht wurden. Die Anzahl der Sekretäre des
Landeshauptmannes ist höher als die Anzahl der
Sekretäre des Bundeskanzlers, dessen Kompetenzen zweifellos
weitreichender sein. Auf diesem Gebiet könnten sofort
Millionenbeträge erspart werden.
Auch die Abschaffung des machtlosen Bundesrates, dessen
Ohnmacht ich selbst durch 9 Jahre hindurch erlebt habe, wäre
ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Wenn nun in der Steiermark ab Jänner 2012 der
kleine Bezirk Knittelfeld, in dem mein Vater aufgewachsen ist, mit dem
größeren Bezirk Judenburg zusammengelegt wird, so
stellt sich schon die Frage, ob nicht auf Bezirksebene
überschaubare Einheiten vorteilhafter sind.
Die Arbeit für die Behörden bleibt im
Wesentlichen die Gleiche, sodaß die Einsparungen sich in
Grenzen halten. Wenn man nun den Bezirk Fürstenfeld
betrachtet, der eine ähnliche Größe wie
Knittelfeld aufweist, so kann ich aus eigener Erfahrung feststellen,
das auch hier die Überschaubarkeit mit der gewachsenen kleinen
Einheit seit Jahrzenten eine Struktur ergeben hat, die auf den
verschiedensten Gebieten ausgezeichnete Ergebnisse aufweisen kann.
Besonders positiv ist der Sozialbereich zu beurteilen,
wo insbesondere der Augustinerhof des Sozialhilfeverbandes ein
herausragendes Muster für gelungene Sozialarbeit darstellt.
Die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Einrichtungen, die aufgrund
der Kleinheit mit 14 Gemeinden leichter zu bewerkstelligen ist
verstärkt diese positive Bilanz. In diesen Zusammenhang haben
sich schon namhafte Wissenschaftler mit der Frage beschäftigt,
welche Größe als ideal für das Gelingen
einer Gesellschaft zu beurteilen ist.
Dabei schneiden in vielen Bereichen kleinere Einheiten
besser ab, was nicht bedeuten soll, daß
grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei globalen Fragen nicht
unerlässlich ist. Abschließend bin ich felsenfest
überzeugt davon, daß der Bezirk Fürstenfeld
in seiner bisherigen Form bestehen bleiben soll, zum Wohle unserer
Bevölkerung.
Abgesehen davon, das das Kennzeichen FF wie freiwillige
Feuerwehr einmalig und symbolträchtig ist.
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01-06-2012 |
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