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Leserbrief Martin Wabl-2020-11-18 /  KLEINE ZEITUNG

Martin Wabl

Fehringerstraße 52

8280 Fürstenfeld



Fürstenfeld.- 18. XI 2020



Leserbrief an das Leserforum der Kleinen Zeitung


zur umfassenden Berichterstattung über den zweiten Lockdown.

Bereits beim ersten Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen unseres gesellschaftlichen Lebens hat große Unsicherheit durch die nachträgliche Aufhebung einzelner Punkte durch den Verfassungsgerichtshof geherrscht. 

Zig - tausende Personen wurden bestraft,

obwohl die zu Grunde liegenden Bestimmungen als verfassungswidrig

angesehen wurden.


Nunmehr wurde der zweite Lockdown durch Verordnungen in Kraft gesetzt.

Dabei ist besonders wichtig, daß die Bevölkerung einigermaßen über die Regeln informiert ist. Einige namhafte Juristen äußern wieder unterschiedliche Bedenken.

Verschiedenen Personen und Institutionen

haben bereits wieder Beschwerden angekündigt oder bereits eingebracht und Warten auf den Verfassungsgerichtshof ist wieder angesagt. Aus diesem Anlass wiederhole ich meine Aufforderung an den Gesetzgeber, daß bei so dramatischen Anlässen die Möglichkeit geschaffen wird, daß der Verfassungsgerichtshof verpflichtet werden kann, bei einem entsprechenden Antrag der Regierung vor dem Inkrafttreten der Verordnung über deren Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden damit entsprechende Unsicherheit, die das Gelingen der Maßnahmen gefährdet verhindert wird.




Ein solcher gesetzlicher Schritt wäre dringend notwendig, um die Zukunft zum Wohle unseres Landes erfolgreich zu gestalten.


Martin Wabl


P.S.:

Corona als weltweite Pandemie hat mit schweren Folgen die ganze Welt erreicht.

Eine Folge war, daß Donald Trump durch seine Unfähigkeit, diesen Virus entsprechend zu bekämpfen, in Verbindung mit der Belastung der Wirtschaft und der verlorenen Arbeitsplätze die Wahl verloren hat, was einen Segen für unsere Welt bedeutet.


Leserbrief Martin Wabl-2020-03-12 /  KLEINE ZEITUNG

Leserbrief

an das Leser - Forum

der Kleinen Zeitung

                                                                                                                                                                        Fürstenfeld, am 12.März 2020



Leserbrief zum Bericht der Kleinen Zeitung von Heute

S / 28 und S / 29

über die Einstellung des Strafverfahrens gegen Rudolf Roth und andere GAK Funktionäre


Alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher


Alle Menschen sind gleich , manche sind gleicher, hat Schiffkowitz von der Kultband STS gesungen und hat damit für unsere Gesellschaft in Österreich den Nagel auf den Kopf getroffen.


Die besondere Brisanz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Präsidenten des GAK Rudolf Roth und andere Funktionäre liegt darin, daß beim Lokalrivalen Sturm Graz im Jahre 2007

eine vergleichbare Situation vorgelegen ist; beide Vereine sind in diesem Jahr in Konkurs gegangen,

Rudolf Roth war zu diesem Zeitpunkt der Präsident des GAK, während Hannes Kartnig dem Verein Sturm Graz vorstand.


Gegen die beiden Präsidenten und andere Funktionäre wurde sodann ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Graz eingeleitet, wobei die Vorwürfe einander ähnelten. (Steuervergehen, Untreue, Betrug).


Hannes Kartnig wurde in Untersuchungshaft genommen, nach einigen Monaten wieder freigelassen und schließlich in aufreibenden Strafverfahren mit entsprechenden Zusatzstrafen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er auch in der Zwischenzeit verbüßt hat.


Allein der Verlauf und die Dauer dieses Verfahrens bedeutete eine unglaubliche Belastung, wozu noch kommt, daß auch Funktionäre der 2 . Reihe, wie ein Rechtsanwalt aus Gleisdorf und der ehemalige Manager Heinz Schilcher ebenfalls verurteilt wurden.

Das Strafverfahren gegen Rudolf Roth und die übrigen Funktionäre dümpelte hingegen sagenhafte 9 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Graz dahin, wobei ein bekannter Grazer Steuerberater seinen Gutachterauftrag schließlich wegen Befangenheit zurücklegte und gleichzeitig ein namhaftes Honorar verlangte.


Nach 9 Jahren (!) wurde dann dieses Strafverfahren an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten, wo nunmehr das von mir angesichts der gesellschaftliche Stellung des Rudolf Roth erwartete Ergebnis einer Einstellung erfolgt ist.


Bei dieser Situation drängt sich der dringende Verdacht auf, dass im Falle des GAK Kräfte und Überlegungen am Werk waren, die zu dieser Entscheidung beigetragen haben, wodurch der schale Nachgeschmack, daß mit zweierlei Maß
vorgegangen wurde, sich geradezu aufdrängt.

Was die Forderung an Gerichte und die Staatsanwaltschaft nach Gerechtigkeit betrifft, ist diese Entscheidung zweifellos ein schwere Schlag in Richtung Vertrauen in die Objektivität der Staatsanwaltschaft als Behörde, wofür ich, als langjähriger Richter und Politiker, der immer stolz darauf war, das Bemühen nach Gleichheit und Gerechtigkeit als unabdingbare Werte zu leben, mich schäme.

Diese Fehlentscheidung zeigt auch dramatisch auf, wie dringend notwendig ein Bundesstaatsanwalt, gewählt vom Nationalrat, installiert werden müsste, der die Verantwortung für ein objektives Vorgehen, der Staatsanwaltschaft auch wahrzunehmen hat, womit die Oberaufsicht von der politischen Ebene des Justizministeriums wegkäme.


Die Entscheidung betreffend die Pleite des GAK mit den verantwortlichen Präsidenten insbesondere Rudolf Roth wird leider das Unbehagen in der Bevölkerung, wonach manche in Österreich gleicher sind, zweifellos verstärken.






Martin Wabl


Leserbrief Martin Wabl-2020-01-13 in der KLEINEN ZEITUNG
Leserbrief -2020-01-13

Pressebericht

Leserbrief Martin Wabl-2019-10-24 in der KLEINEN ZEITUNG
Schock in Fuerstenfeld

Leserbrief Martin Wabl-2019-07-27 in der KLEINEN ZEITUNG
Leserbrief
19.04.2019:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Leserbrief
16.02.2019:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Martin Wabl

Pfarrgemeinderat in Loipersdorf

Fehringerstraße 52­

8280 Fürstenfeld                                                                                                                                                      Fürstenfeld, 16.02.2019


Mein Vorschlag für eine grundlegende Reform des katholischen Eherechtes.


Papst Franziskus hat mehrmals erklärt, dass er die Bischöfe dringend auffordert, in ihren Diözesen mutig neue Wege zu gehen.

Unsere Diözese hat voriges Jahr 800 Jahre Diözese Graz - Seckau gefeiert. Dies wäre ein besonderer Anlass, dieser Aufforderung des Papstes zu entsprechen.

Ein heißes Eisen, neben der Gleichberechtigung der Frau und der Abschaffung des Zölibats ist die Reform des katholischen Eherechtes, das sich angesichts der Veränderung unserer Gesellschaft als ungeeignet und wenig barmherzig erweist.

Erfreulicherweise gibt es auch in der Steiermark Priester, die bereits die Segnung von Zweitehen bei entsprechenden Voraussetzungen vornehmen.

In der Diözese könnte daher folgender Weg eingeschlagen werden:

  1. Die Annullierungen sind entsprechend zu reduzieren, da es unverständlich ist, wenn Ehen, die jahrelang bestanden haben, annulliert werden und die gezeugten Kinder dennoch als ehelich gelten. Dies bedeutet eine juristische Scheinkonstruktion.

Die Annullierungen sind oft Anlass für erfundene, absurde Konstruktionen und schaden dem Ansehen der Kirche im allgemeinen und insbesondere bei der Jugend.

  1. Gläubige, die bereits in zweiter Ehe verheiratet sind oder eine zweite Eheschließung planen, können ein entsprechendes Segnungs - Ersuchen an das Familien - Referat bei der Diözese (besetzt mit einem Theologen und einem Juristen) richten; im Sinne einer einheitlichen Regelung können dann die Eheleute bei entsprechenden Voraussetzungen nach Vorlage des Scheidungsurteiles und persönlicher Aussprache den Segen der Kirche durch einen Priester ihrer Wahl empfangen.
    Dabei sollte insbesondere auch in Anlehnung an das Modell der orthodoxen Kirche eine geordnete Beziehung zur früheren Familie von Bedeutung sein.

  2. Die Segnung wird in ein Segnungsbuch eingetragen und eine entsprechende Segnungsurkunde den Gläubigen ausgestellt.

Dieses Modell könnte einerseits den Vertrauensverlust gegenüber der Kirche in Fragen der Ehe - Moral entscheidend reduzieren, die fragwürdige Praxis der Annullierungen zurückdrängen und damit eine Scheidung durch die Kirche vermeiden.

Bedauerlicherweise ist die Zahl der Scheidungen konstant, wobei die christliche Ehe, die auf Treue und Dauerhaftigkeit, Toleranz und Nächstenliebe aufgebaut ist, tatsächlich keine Alternative kennt.

Dieser Reformvorschlag könnte die Glaubwürdigkeit der Kirche in Fragen der Ehemoral und Bedeutung einer christlichen Ehe wieder stärken.

Wir in der Steiermark würden richtungsweisend für die Zukunft der katholischen Kirche sein.



            Martin Wabl

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Hellweg


Leserbrief zur Pensionsreform 2018

Pfarrblatt Wabl Martin

SECOP

 

 

 

VGH 2016

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

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Dr. Martin Wabl Justizminister 10-03-2014

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Martin Wabl Fürstenfeld

0676 38 22 327

Justizminister Brandstetter und die Gerechtigkeit

Justizpolitik ist bedeutungsvoll für eine funktionierende demokratische Gesellschaft.
Wir in Österreich lassen entsprechende langfristige Konzepte in der Justizpolitik vermissen.
Seit dem Jahr 2000, also in 14 Jahren, wurden 7 JustizministerInnen verbraucht.

Der Reformer Dr. Christian Broda war unter Kreisky von 1970 bis 1983 als Justizminister tätig
und hat die Gesellschaft, die durch Jahrhunderte alte Gesetze erstarrt war, entscheidend durch
moderne Gesetzgebung verändert.
Nunmehr wurde nach der letzten Nationalratswahl mit Dr. Wolfgang Brandstetter ein Justizminister
bestellt, der durch seine bisherige Tätigkeit als Rechtsanwalt für dieses Amt  problematisch erscheint.
Dr. Brandstetter hat als Partner des höchst umstrittenen Rechtsanwaltes Dr. Batliner aus Liechtenstein
besonders Wirtschafts- und Steuer- Straftäter verteidigt, obwohl gerade die schwierige Bekämpfung von
Wirtschafts- und Steuerkriminalität eine dringliche Aufgabe der Justiz und damit auch des Justizministers
ist, der nun auf der anderen Seite erfolgreich sein soll.

Disqualifiziert hat er sich doch  insbesondere dadurch, dass er als federführender Verteidiger im Kaprun-
Prozess, der die Wahrheit und Gerechtigkeit über die größte Alpinkatastrophe der
2. Republik mit 155 Toten ans Tageslicht bringen sollte, durch Verbalattacken den Sachverständigen Muhr
zur Zurücklegung seines Gutachterauftrages aus gesundheitlichen Gründen brachte.

Muhr hatte nämlich die Ursache für die Katastrophe eindeutig nachgewiesen, weshalb gerechte Schuldsprüche
unumgänglich gewesen wären.

In der Folge wurde Muhr schließlich durch neue Sachverständige ersetzt, welche durch Gefälligkeitsgutachten
die Wahrheit verdrehten, sodass der Freispruch für alle Angeklagten die Gerechtigkeit mit Füssen trat und zu
Recht  große Empörung bei den Angehörigen und auf der ganzen Welt hervorrief und dem Ansehen der
österreichischen Justiz durch diesen skandalösen Justizirrtum größten Schaden zufügte.

Das neu erschienene Buch „155“ über die Kaprun- Katastrophe und das schreckliche Schicksal der 155 Toten
gibt eindeutig Aufschluss über die umstrittene Rolle des Dr. Brandstetter.

Gäbe es in Österreich wie in der Schweiz und anderen Ländern ein Hearing für MinisterkandidatInnen, wäre
dieses Vorleben sicherlich diskutiert worden und hätte zu einer Ablehnung dieser Ministerbestellung, letztlich
durch den Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer führen müssen.

Dies im Sinne einer österreichischen Justiz und zum Wohle der österreichischen Bevölkerung – für Wahrheit und Gerechtigkeit.

 

 

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Dr. Martin Wabl Leserbrief 11-02-2014

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Wir in der Steiermark wissen, welchen Segen ein Krankenhaus für die Gesundheit bedeutet.

Besonders auch in Notfällen ist es wichtig , in der Nähe rasch versorgt werden zu können.

Daher war es für mich umso befremdender, als ich Anfang Jänner mit der Rettung in die chirurgische Ambulanz am LKH - Fürstenfeld  nach einem Sturz durch ein verletztes Knie gebracht wurde.

Aus eigener Erfahrung weiß ich nämlich, daß die Versorgung in der internen Ambulanz hervorragen ist, weshalb ich besonders überrascht war, daß lediglich das Knie geröntgt und ich anschließend nach Feldbach mit der Rettung geschickt wurde.

Eine Erstversorgung ohne Blutdruck- und Fiebermessen und allenfalls EKG-Überprüfung ist unbegreiflich.

In  Feldbach wurde dann erhöhter Blutdruck 180 / 80 und 39° Grad Fieber gemessen.

Wir FürstenfelderInnen sind stolz auf unser Krankenhaus, doch sollte der Wechsel in der Leitung der Chirurgie Anlaß sein, auch dort eine ausreichende Notversorgung zum Wohle der Bevölkerung sicherzustellen.

 

Dr. Martin Wabl,  Fürstenfeld

 

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Dr. Martin Wabl Leserbrief 23-11-2013

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Dr.Martin Wabl zum ACC Fürstenfeld Konkurs 05-07-2013
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Dr. Martin Wabl
Fehringer Strasse 52
A-8280 Fürstenfeld
www.martinwabl.at

Fürstenfeld, am 05.Juli 2013

Statement zum ACC Fürstenfeld Konkurs

Beim Konkurs der Firma ACC in Fürstenfeld hat der Masseverwalter Mag. Kapp

für seine 6 monatige Arbeit ein skandalöses Honorar von 1 Million Euro erhalten.

Dazu kommt, daß das Fürstenfelder Werk mit 700 Beschäftigten nicht an eine steirische Bietergruppe
sondern an eine deutsche Firma verkauft wurde. Die steirischen Lösung wäre optimal gewesen, zumal
durch das Kartellrecht in Brüssel unnötige Verzögerungen und Unsicherheiten eintreten.

Dr. Martin Wabl

 

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Dr.Martin Wabl Justiz und Gerechtigkeit 27-04-2013
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Dr.Martin Wabl Predigttext zumThema Dreifaltigkeit 22-04-2013
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Dr.Martin Wabl "Pro Iustitia et Humanitate in Familiarum Iustitia Ecclesiae Nostrae"
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14-04-2013
 
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Dr. Martin Wabl Leserbrief Oktober 2012
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    21-10-2012
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Dr. Martin Wabl Zeit für Wunder Oktober 2012
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    21-10-2012
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Dr. Martin Wabl Leserbrief 8.Oktober 2012
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08-10-2012
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    Sachverhaltsdarstellung bereffend
Rechtsanwalt Mag.Thomas Mayer
 
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Honorarnote Mag.Thomas Mayer Nr.096/2012

Honorarnote Mag.Thomas Mayer Nr.096/2012

Honorarnote Mag.Thomas Mayer Nr.096/2012

22-09-2012
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Evangelium eines Pfarrgemeinderates
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Vor einiger Zeit hat im Fernsehen eine Diskussion über notwendige Reformen in der katholischen Kirche stattgefunden.

Neben Helmut Schüller, dem Gründer der Pfarrerinitative, sowie dem Altabt von Heiligenkreuz Henckel Donnersmarck war auch eine protestantische Pfarrerin eingeladen, die mich neben Helmut Schüller zutiefst beeindruckt hat.

Diese Frau hat allein durch ihre Wortmeldungen gezeigt, wie wichtig die Gleichstellung der Frauen und deren Priesterweihe für die katholische Kirche ist. Sie hat aber auch in eindrucksvollen Gedanken dargestellt, daß die Aufgabe aller christlichen Kirchen darin liegt, daß der wunderbare Schatz des Glaubens und der Frohbotschaft Jesu Christi durch die Kirchen aber auch durch jeden einzelnen an die Menschen weitergegeben werden soll.

Dabei hat sie darauf hingewiesen, daß natürlich die Gottesfrage und die Glaubensbotschaft die zentralen Fragen unseres Christentums sind, doch hat sie herausgearbeitet, daß in einer modernen Gesellschaft wo die Position der Kirchen weitaus schwieriger geworden ist, die möglichst breite Seelsorge und Glaubensverkündigung durch geeignete Personen unerlässlich ist.

Der dramatische Rückgang von Priestern fordert daher alle Verantwortlichen heraus, die Zugangsbedingungen für das Priesteramt auch für die katholische Kirche zu ändern. Die Abschaffung des Zölibates und die Priesterweihe für die Frau sind daher natürliche Möglichkeiten, die Anzahl der GlaubensverkünderInnen entscheidend zu vermehren.

Die Gleichberechtigung der Frau ist aber nicht nur eine Möglichkeit, den Priesterkreis zu erweitern, sondern bedeutet auch die Verwirklichung der Worte Jesu, daß vor Gott alle Menschen gleich sind. Auch die Würde der Frau würde damit endlich einen entsprechenden Stellenwert erfahren. Die Abschaffung des Zölibates ist auch ein Gebot der Stunde.

Damit würde sich auch die Glaubwürdigkeit der Kirche verbessern, nachdem bekannt ist, daß ungefär die Hälfte der Priester diesen Zölibat nicht leben können. Wenn man darüber hinaus noch an das Leid der Frauen und Kinder im Hintergrund denkt, so ist dieser Schritt unumgänglich. Ein wesentlicher Schritt zur verstärkten Glaubensverkündigung ist auch der Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten- Geschiedenen, die nach dem Kirchenrecht völlig unbarmherzig vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen sind.

Die kirchlichen Ehegesetze in ihrer Umbarmherzigkeit bewirken, daß die Menschen insbesondere die Jugend sich ablehnend verhalten und den positiven Wert einer christlichen Ehe nicht mehr erkennen können.

Die Kommunion für alle, verbunden mit einer Segnung von neuen Beziehungen nach dem Muster der orthodoxen Kirche, könnte ein Ausweg aus diesem Dilemma sein. Grundsätzlich ist noch festzuhalten, daß die Kirche auch ihre Postition zur Empfängnisverhütung, zu Lebensgemeinschaften sowie zur Frage von homosexuellen Beziehungen grundsätzlich überdenken wird müssen, um wieder Glaubwürdigkeit in diesen wichtigen Lebensfragen zu erlangen.

Die Forderungen nach verstärkter Mitwirkung der Laien, wie Mitsprache bei Pfarrerbestellungen, Bischofswahlen und Aufhebung des Predigtverbotes im Gottesdienst, sind gerade für die erfolgreiche Tätigkeit von Pfarrgemeinderäten unerlässlich.

Diese können noch so engagiert in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Pfarrer für die Bevölkerung tätig sein, wenn das Gesamtbild der katholischen Kirche, geprägt durch das Kirchenrecht, dem Papst und den Bischöfen, beim gläubigen Volk beschädigt ist, ist dieses Bemühen nur teilweise von Erfolg gekrönt. Unsere Kirche ist von Jesus Christus eingesetzt.

Um die Herzen und Seelen der Menschen zu erreichen, sind Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe geboten.

Ich bin zuversichtlich, daß die angesprochenen Reformen der Botschaft Jesu Christi entsprechen und dieser in der heutigen Zeit in diesem Sinne Wunder wirken wird.

01-09-2012
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Justiz- und Gerechtigkeit

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Der ehemalige, leider allzu früh verstorbene Präsident der Richtervereinigung Dr. Sepp Klingler, ein hervorragender Richter hat kurz vor seinem tragischen Unfalltod vor mehr als zehn Jahren erklärt, das das Ansehen der Justiz in Österreich noch gegeben sei, jedoch unter der Oberfläche erste Verwerfungen sichtbar würden.

Er hat damit die Entwicklung der letzten Zeit vorausgesehen. Für diese Abwärtsbewegung gibt es mehrere Gründe: der Hauptgrund liegt natürlich bei öffentlichwirksamen Strafverfahren, wo der Eindruck zu Recht besteht, daß die Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaft viel zu langsam und zögerlich bei der Aufarbeitung von spektakulären Wirtschaftsverbrechen und Korruptionsfällen tätig ist.

Durch das Medieninteresse verstärkt entsteht der berechtigte Eindruck, daß der kleine Hendldieb verfolgt und eingesperrt wird, während die großen ungeschoren bleiben.

Eine weitere Ursache des Vertrauensverlustes ist sehr oft die lange Dauer von Zivilverfahren, die hohen Gerichts- und Anwaltskosten, der erschwerte Zugang zum Recht und die mangelhafte Beratungstätigkeit bei Gericht. Gerechtigkeit ist ein Ideal, das schon in der Bibel vielfach genannt wird.

Gerechtigkeit sollte auch in unserer Gesellschaft gemeinsam mit der Forderung nach Solidarität im Mittelpunkt stehen.

Die etablierten Partein haben bedauerlicherweise die Justiz als Dritte Gewalt sträflich vernachlässigt und sind oft nur dann tätig geworden, wenn die Medien spektakulär auf brisante Fälle aufmerksam gemacht haben.

Auch hat die Kontinuität in der Justizpolitik gefehlt, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß in 11 Jahren 6 JustizministerInnen! verbraucht wurden. In aller Kürze daher einige Vorschläge die sich sofort umsetzen lassen:

Vorrangig ist die Errichtung einer Justizakademie für die zentrale Aus- und Weiterbildung.

 

Für das Strafverfahren:

1. Einrichtung einer zentralen Bundesanwaltschaft an der Spitze der Staatsanwaltschaft zur Steigerung der Schlagkraft bei der Bekämpfung der Kriminalität, wie dies bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits begonnen wurde.

2. Verstärkte Aufnahme von Spezialisten zusätzlich zu Juristen im Bereich der Staatsanwaltschaft.

3. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verbrechensbekämpfung auch vor Ort.

4. Befristung ( 1 Jahr) für die Anklageerhebung zur Straffung des Vorverfahrens.

5. Verbesserung des Kostenersatzes für den Verteidiger bei Freisprüchen.

6. Änderung der Zuständigkeiten bei Wiederaufnahme eines Strafverfahrens durch Bestimmung eines anderen Gerichtes als jenes Gericht, das das Urteil gefällt hat.

7. Stärkung des obersten Gerichtshofes in Richtung eigenständige Beweisaufnahme mit anschließendem endgültigem Urteil. Der Fall Elsner mit mehr als hundert Verhandlungstagen, wobei durch ein Urteil des obersten Gerichtshofes das Verfahren, bei 7 Angeklagten wieder zurück an den Staat geschickt wurde, ist eine Bankrotterklärung für die Strafjustiz.

 

Für das Zivilverfahren:

1. Abschaffung des Anwaltszwanges in der 1. Instanz Erhöhung der Wertgrenzen bei Bezirksgerichten und damit entsprechende Aufwertung

2. Ebenso wie im Strafverfahren Reduktion auf 2 Instanzen

3. Entrümpelung der Zivilprozessordnung in Richtung einfacheres Sozialgerichtsverfahren

4. Ausweitung der Beratung bei den Bezirksgerichten

5. Abschaffung des Talars

6. Bei Familiengerichtsverfahren insbesondere Scheidungen vorrangige Beratungen in Familienberatungszentren unter Einschluß des Familiengerichtes bei gleichzeitiger Zurückdrängung der Vertretung durch Anwälte, womit existenzgefährdende Kosten vermieden werden könnten

7. Schaffung eines eigenen Familienrichterberufes mit besonderer Qualifikation (es gibt auch in der Medizin Fachärzte)

Grundsätzlich ist auch eine Reform des Rechtanwaltstarifsystems geboten, das derzeit durch die gesonderte Bezahlung jeder einzelnen Tätigkeit (Telefonat) exorbitante Rechtsanwaltskosten oftmals entstehen, die den Zugang zum Recht entsprechend erschweren und gleichzeitig Existenzen bedrohen.

Da im Parlament als Justizsprecher fast nur Rechtsanwälte sitzen, ist dieses Reformvorhaben besonders schwierig durchzusetzen.

Letztlich sollte das Wohl der BürgerInnen im Vordergrund stehen und jede Abzocke vermieden werden, im Sinne der christlichen Forderung nach dem gerechten Lohn.

Abschließend ist festzuhalten, das diese Reformvorschläge zweifellos eine Wiederherstellung des Ansehens der Justiz ermöglichen würden, eine Grundvorraussetzung für das Gelingen einer demokratischen Gesellschaft. Mit strikter Beachtung der Menschenrechte und intensiven Bemühen um Gerechtigkeit sollte das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institionen gefestigt werden.

 

01-09-2012
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Österreich- Der Rechtsstaat in Gefahr
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Zwei Erzählstränge- bei weitem nicht die einzigen, aber die stäauml;rksten - kommen zusammen, um den Verfall der österreichischen Staatsmoral dem Bürger fast täglich vor Augen zu führen.

Der eine Strang ist die Aushöhlung des Rechtsstaates im Wirtschaftlichen, durch die Selbstbedienung "derer, die drin sind" am Gemeinschaftsvermögen, wie im Fall Grasser- krass und mittlerweile chronisch erlitten, deutlich wird. Der andere ist die Aushöhlung der Rechtsicherheit, wie im Fall Kampusch, als immer helleres Wetterleuchten eine beängstigend heftige Katastrophe ankündigt.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich von der offiziellen Version der Kindesentführung, beleidigt zu fühlen, sich zu empören oder sich deprimiert abzuwenden- es stimmt einfach zu vieles nicht.

Durch das Aufgreifen der Unstimmigkeiten im Spiegel wird es schwerer werden, einem Zweifler an der Version, die das Justizministerium durch die fünf, mit dem Fall befassten Staatsanwälte und das Innenministerium durch Polizeiübergriffe aufrechterhält, als Spinner abzutun.

Allerdings habe auch ich gehofft, dass der Entführer P. und der Hauptkommissar K. wirklich Selbstmord begangen haben.

Wenn nicht, wie im Spiegel glaubhaft angedeutet, dann hat sich in der Justiz und Exekutive ein gefährliches Geschwür breitgemacht.

Nicht dass der eine oder andere Bürger nicht andeutungsweise infame Methoden am eigenen Leib verspürt hätte. Kurz nach der Entführung hatte ich mich als Familienrichter aus der Provinz erdreistet, der Mutter Kampuschs meine Hilfe anzubieten.

Als ich anschliessend Hilfestellung das damals zehnjährige Mädchen suchen wollte, wurde ich von der Polizei festgenommen und später über über Antrag der Staatsanwalt Wien zum Psychiater geschickt. Dankenswerterweise befand mich dieser völlig normal. ( Ich bin also vielleicht der einzige Richter in Österreich, dem dies amtlich bestätigt wurde).

Allerdings hat das nicht meine spätere Verurteilung und die Häme vieler Schreiber verhindern können.

Es stimmt- ich konnte aus der Sicht des Gerichtes keine eindeutigen Beweise vorlegen- aus heutiger Sicht Gott sei Dank, da ich sonst vielleicht heute diese Zeilen nicht mehr schreiben könnte.

Als eine zweite Zeugin des Verbrechens zur Verfügung stand, wäre es einigermaßen einfach gewesen, dass Verbrechen zu rekonstruieren, wären da nicht Wahlen gewesen und fortwährend eindeutige Interessen der Justiz und Polizei sich einer Aufklärung entgegenzustemmen.

Als kleiner Provinzrichter wurde ich in die Pension geschickt, aber mutige - und staatstragende Persölichkeiten haben sich ebenso wie ich verpflichtet gefühlt, ihre über jeden Zweifel erhabene, Objektivität in die Waagschale zu legen.

Einer der zwei Richter, ausgewiesen durch den Dienst in den höchsten Gremien, wurde auch verurteilt. (Von der Tochter des Leiters der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien).
Anders als Deutschland, hat Österreich weniger "investigative Journalism", wie ihn der Spiegel und auch teilweise die Bildzeitung praktizieren.

In Deutschland dankt ein Bundespräsident ab und zwar aus vergleichsweise geringerem Anlass- als fröhlicher Mitesser und gemieteter Staatsgast - entlarvt.

Im Fall Kampusch sind wahrscheinlich Ministerinnen, Staatsanwälte und Polizeigeneräle verstrickt, und einige wenige Journalisten lassen sich mit offiziellen Verlautbarungen füttern um dann Nebelkerzen zu legen.
Dadurch werden Missstände vom politisch rechten Rand, wenn auch nicht recherchiert, so doch grob artikuliert und in weiter zersetzende Gefühlswelten getragen.

Unser Staatswesen kann das nicht länger verkraften. Die meisten Menschn wollen ein Leben in Wahrheit und Gerechtigkeit führen, auch bei uns.
 

 
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Dr. Martin Wabl über Fürstenfeld
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Pfarrgemeinderat der Pfarre Fürstenfeld
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Der steirische Diözesanbischof Egon Kapellari hat im Zuge seiner Visitation am Sonntag dem 11.12.2011 im oststeirischen Hainersdorf anlässlich einer Zusammenkunft mit der Pfarrbevölkerung herabsetzende und verletztende Äußerungen in Bezug auf die Würde und Stellung der Frau in Gesellschaft und Kirche getätigt.

Aus Protest hat daraufhin die Vorsitzende des Gemeinderates Hainersdorf ihre Funktion als Vorsitzende mit sofortiger Wirkung zurückgelegt.

Engagierte ChristInnen erwarten sich von Besuchen des Bischofs Ermunterung und zusätzlichen Schwung für die verantwortungsvolle und oft schwiege Arbeit in der Pfarrgemeinde.
Bischof Kapellari hat noch ein Jahr Bischof vor sich, nachdem Papst Benedikt seine Amtszeit um 2 Jahre verlängert hat.
Angesichts solcher verunglückter Auftritte, die die segensreiche Arbeit der Frauen in den Pfarren gefährden, ist ein Rückrtitt von Bischof Kapellari angebracht, um weiteren Schaden von unserer Kirche in der Steiermark abzwenden.

Martin Wabl

 
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Evangelium eines Pfarrgemeinderates
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Vor einiger Zeit hat im Fernsehen eine Diskussion über notwendige Reformen in der katholischen Kirche stattgefunden. Neben Helmut Schüller, dem Gründer der Pfarrerinitative, sowie dem Altabt von Heiligenkreuz Henckel Donnersmarck war auch eine protestantische Pfarrerin eingeladen, die mich neben Helmut Schüller zutiefst beeindruckt hat.

Diese Frau hat allein durch ihre Wortmeldungen gezeigt, wie wichtig die Gleichstellung der Frauen und deren Priesterweihe für die katholische Kirche ist.
Sie hat aber auch in eindrucksvollen Gedanken dargestellt, daß die Aufgabe aller christlichen Kirchen darin liegt, daß der wunderbare Schatz des Glaubens und der Frohbotschaft Jesu Christi durch die Kirchen aber auch durch jeden einzelnen an die Menschen weitergegeben werden soll.
Dabei hat sie darauf hingewiesen, daß natürlich die Gottesfrage und die Glaubensbotschaft die zentralen Fragen unseres Christentums sind, doch hat sie herausgearbeitet, daß in einer modernen Gesellschaft wo die Position der Kirchen weitaus schwieriger geworden ist, die möglichst breite Seelsorge und Glaubensverkündigung durch geeignete Personen unerlässlich ist.
Der dramatische Rückgang von Priestern fordert daher alle Verantwortlichen heraus, die Zugangsbedingungen für das Priesteramt auch für die katholische Kirche zu ändern. Die Abschaffung des Zölibates und die Priesterweihe für die Frau sind daher natürliche Möglichkeiten, die Anzahl der GlaubensverkünderInnen entscheidend zu vermehren.
Die Gleichberechtigung der Frau ist aber nicht nur eine Möglichkeit, den Priesterkreis zu erweitern, sondern bedeutet auch die Verwirklichung der Worte Jesu, daß vor Gott alle Menschen gleich sind. Auch die Würde der Frau würde damit endlich einen entsprechenden Stellenwert erfahren.
Die Abschaffung des Zölibates ist auch ein Gebot der Stunde.

Damit würde sich auch die Glaubwürdigkeit der Kirche verbessern, nachdem bekannt ist, daß ungefär die Hälfte der Priester diesen Zölibat nicht leben können. Wenn man darüber hinaus noch an das Leid der Frauen und Kinder im Hintergrund denkt, so ist dieser Schritt unumgänglich.
Ein wesentlicher Schritt zur verstärkten Glaubensverkündigung ist auch der Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten- Geschiedenen, die nach dem Kirchenrecht völlig unbarmherzig vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen sind.
Die kirchlichen Ehegesetze in ihrer Umbarmherzigkeit bewirken, daß die Menschen insbesondere die Jugend sich ablehnend verhalten und den positiven Wert einer christlichen Ehe nicht mehr erkennen können. Die Kommunion für alle, verbunden mit einer Segnung von neuen Beziehungen nach dem Muster der orthodoxen Kirche, könnte ein Ausweg aus diesem Dilemma sein.
Grundsätzlich ist noch festzuhalten, daß die Kirche auch ihre Postition zur Empfängnisverhütung, zu Lebensgemeinschaften sowie zur Frage von homosexuellen Beziehungen grundsätzlich überdenken wird müssen, um wieder Glaubwürdigkeit in diesen wichtigen Lebensfragen zu erlangen. Die Forderungen nach verstärkter Mitwirkung der Laien, wie Mitsprache bei Pfarrerbestellungen, Bischofswahlen und Aufhebung des Predigtverbotes im Gottesdienst, sind gerade für die erfolgreiche Tätigkeit von Pfarrgemeinderäten unerlässlich.
Diese können noch so engagiert in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Pfarrer für die Bevölkerung tätig sein, wenn das Gesamtbild der katholischen Kirche, geprägt durch das Kirchenrecht, dem Papst und den Bischöfen, beim gläubigen Volk beschädigt ist, ist dieses Bemühen nur teilweise von Erfolg gekrönt.

Unsere Kirche ist von Jesus Christus eingesetzt. Um die Herzen und Seelen der Menschen zu erreichen, sind Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe geboten. Ich bin zuversichtlich, daß die angesprochenen Reformen der Botschaft Jesu Christi entsprechen und dieser in der heutigen Zeit in diesem Sinne Wunder wirken wird.
 
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Jesus Christus und die Moral
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Seit fast 2 Jahren sind meine Gattin und ich stolze Großeltern eines gesunden und lebhaften Buben.
Unser Sohn und dessen Lebensgefährtin, die Mutter ihres Kindes leben seit Jahren in einer offensichtlich gelungenen Lebensgemeinschaft und bemühen sich, gute Eltern für Ihr Kind zu sein und dabei eine ehrliche und dauerhafte Partnerschaft zu leben. Nach der Lehre unser k...atholischen Kirche ist Ihr Kind ein Kind der Sünde und sie leben mangels christlicher Ehe in dauerhafter Sünde, obwohl sie sich in Liebe verbunden fühlen.

Die Tochter eines Bekannten lädt noch mehr Schuld auf sich: Sie hat nämlich nur bürgerlich einen geschiedenen Mann geheiratet, hat mit diesem zwei reizende Kinder und diese ihre erste Ehe und die zweite Ehe des Mannes gelingt allen Anschein nach, so daß man auch bei Ihnen von einer glücklichen Ehe und Partnerschaft sprechen kann. Dennoch sind auch Ihre Kinder, Kinder der Sünde und auch sie leben in ständiger Sünde und dürfen als wiederverheiratete Geschiedene nach den Gesetzen der Kirche nicht einmal die Kommunion empfangen, wohl aber Kirchenbeitrag zahlen. Diese beiden Beispiele, stellvertretend für viele Tausende, zeigen dramatisch auf, wie weit sich unsere Amtskirche von den Lebensvorstellungen und Lebensmodellen der Menschen insbesondere auch der Jugend schon entfernt hat.

Ich persönlich bin überzeugt davon, das die christliche Frohbotschaft Halt und Segen bedeuten kann, doch für diese Menschen mit der geschilderten Lebensgestaltung ist der Blick auf Jesus Christus durch umbarmherzige und lebensfremde Moralvorstellungen mehr als verstellt. Wenn die Verantwortlichen unserer Kirche diese Menschen und insbesondere die Jugend wieder gewinnen wollen, dann müssen sie sich endlich davon verabschieden und in Barmherzigkeit und Liebe für eine menschliche Ehe ? und Sexualmoral, damit zusammenhängend für die Gleichstellung der Frau und schließlich für die Abschaffung des Pflichtzölibats sorgen, um endlich wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen. Anderenfalls werden die achtzigtausend Austritte in diesem Jahr erst ein Anfang sein im Vergleich zu den Loslösungen, die bei den nächsten Generationen schon Platz gegriffen haben.
Jesus Christus hat auf die Frage nach den wichtigsten Gesetzen geantwortet, daß es nur zwei wichtige Gesetzte gibt: Die Nächstenliebe und die Gottesliebe. Dies sollten seine Nachfolger beherzigen, zum Segen der Menschen und der ganzen Welt.
 
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Der angesehene Journalist der Kleinen Zeitung, Frido Hütter hat Österreich kürzlich als Banania (Bananenrepublik)
bezeichnet.
Ich persönlich glaube zwar noch immer an die Anständigkeit der Mehrzahl der Verantwortlichen in diesem Lande, doch zeigt der jüngste Skandal um die Telekom, das dramatische Veränderungen auch im politischen und wirtschaftlichen Leben stattgefunden haben.
Leider wird dadurch... der Frust und der Zorn der Bevölkerung immer heftiger. Ein weiterer Schwachpunkt liegt darin, dass die Justiz offensichtlich nicht in der Lage ist, diese Straftaten rasch und wirkungsvoll aufzuklären.
Der kleine Hendldieb wird eingesperrt, während die Großen trotzt schwerwiegender Verdachtsmomente sich weiter frei bewegen können. Diesbezüglich wäre ein unabhängiger Bundesanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaft, gewählt vom Parlament, sinnvoll.
Damit könnte die Schlagkraft der Staatsanwaltschaft entscheidend erhöht werden. Reformmaßnahemen in diesem Bereich würden entsprechende Verbesserungen bringen, damit das Vertrauen in unsere Demokratie und in unsere Regierungsverantwortlichen wieder gestärkt wird.
 
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    Als Familienrichter habe ich zahlreiche Ehen geschieden.
Jede einzelne Ehescheidung hat mir weh getan und allen Eheleuten hätte ich gewünscht, das sie eine dauerhafte glückliche Ehe erleben dürfen. Ihre Ehen sind aber gescheitert, und viele Gründe hat es dafür gegeben.
Fast jeder Mensch hat in seiner Familie und in seinem Bekanntenkreis Geschiedene. Viele haben aber auch in Ihren persönlichen Umfe...ld Menschen, deren 2. Beziehung geglückt ist.
Es ist daher nicht zu verstehen, das diesen Menschen, wenn die gescheiterte Beziehung insbesondere für die Kinder menschlich bewältigt worden ist, von Seiten der katholischen Kirche der Segen und die Kommunion verweigert wird.
Durch eine Erklärung der Kirche, das alle Gläubige ausnahmslos die Kommunion empfangen dürfen würde das Ansehen der Kirche und der Weg zum Glauben und zu Gott zweifellos gestärkt werden.
Die Priester an der Basis haben längst erkannt, das dieser Reformschritt im Sinne einer barmherzigen Kirche unerlässlich ist.
Nun sind die Bischöfe und der Papst, der dieser Tage Deutschland besucht hat gefordert, ein Reformzeichen der Menschlichkeit zu setzen.
 
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Justiz und Gerechtigkeit
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Der ehemalige, leider allzu früh verstorbene Präsident der Richtervereinigung Dr. Sepp Klinger, ein hervorragender Richter hat kurz vor seinem tragischen Unfalltod vor mehr als zehn Jahren erklärt, das das Ansehen der Justiz in Österreich noch gegeben sei, jedoch unter der Oberfläche erste Verwerfungen sichtbar würden.

Er hat damit die Entwicklung der letzten Zeit vorausgesehen. Für diese Abwärtsbewegung gibt es mehrere Gründe: der Hauptgrund liegt natürlich bei öffentlichwirksamen Strafverfahren, wo der Eindruck zu Recht besteht, das die Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaft viel zu langsam und zögerlich bei der Aufarbeitung von spektakulären Wirtschaftsverbrechen und Korruptionsfällen tätig ist.
Durch das Medieninteresse verstärkt entsteht der berechtigte Eindruck, das der kleine Hendldieb verfolgt und eingesperrt wird, während die großen ungeschoren bleiben.

Eine weitere Ursache des Vertrauensverlustes ist sehr oft die lange Dauer von Zivilverfahren, die hohen Gerichts- und Anwaltskosten, der erschwerte Zugang zum Recht und die mangelhafte Beratungstätigkeit bei Gericht.
Gerechtigkeit ist ein Ideal, das schon in der Bibel vielfach genannt wird.

Gerechtigkeit sollte auch in unserer Gesellschaft gemeinsam mit der Forderung nach Solidarität im Mittelpunkt stehen. Die etablierten Partein haben bedauerlicherweise die Justiz als Dritte Gewalt sträflich vernachlässigt und sind oft nur dann tätig geworden, wenn die Medien spektakulär auf brisante Fälle aufmerksam gemacht haben.

Auch hat die Kontinuität in der Justizpolitik gefehlt, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, das in 11 Jahren 6 JustizministerInnen!!

Verbraucht wurden. In aller Kürze daher einige Vorschläge die sich sofort umsetzen lassen: Für das Strafverfahren:

1. Einrichtung einer zentralen Bundesanwaltschaft an der Spitze der Staatsanwaltschaft zur Steigerung der Schlagkraft bei der Bekämpfung der Kriminalität, wie dies bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits begonnen wurde.

2. Verstärkte Aufnahme von Spezialisten zusätzlich zu Juristen im Bereich der Staatsanwaltschaft.

3. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verbrechensbekämpfung
auch vor Ort.

4. Befristung für die Anklageerhebung zur Straffung des Vorverfahrens.

5. Verbesserung des Kostenersatzes für den Verteidiger bei Freisprüchen.

6. Änderung der Zuständigkeiten bei Wiederaufnahme eines Strafverfahrens durch Bestimmung eines anderen Gerichtes als jenes Gericht, das das Urteil gefällt hat.
7. Stärkung des obersten Gerichtshofes in Richtung eigenständige Beweisaufnahme mit anschließendem endgültigem Urteil. Der Fall Elsner mit mehr als hundert Verhandlungstagen, wobei durch ein Urteil des obersten Gerichtshofes das Verfahren, bei 7 Angeklagten wieder zurück an den Staat geschickt wurde, ist eine Bankrotterklärung für die Strafjustiz.

Für das Zivilverfahren:

1. Abschaffung des Anwaltszwanges in der 1. Instanz
2. Ebenso wie im Strafverfahren Reduktion auf 2 Instanzen
3. Entrümpelung der Zivilprozessordnung in Richtung einfacheres Sozialgerichtsverfahren
4. Ausweitung der Beratung bei den Bezirksgerichten
5. Abschaffung des Talars
6. Bei Familiengerichtsverfahren insbesondere Scheidungen vorrangige Beratungen in Familienberatungszentren unter Einschluß des Familiengerichtes bei gleichzeitig Zurückdrängung der Vertretung durch Anwälte, womit existenzgefärdende Kosten vermieden werden könnten Grundsätzlich ist auch eine Reform des Rechtanwaltstarifsystems geboten, das derzeit durch die gesonderte Bezahlung jeder einzelnen Tätigkeit (Telefonat) exorbitante Rechtsanwaltskosten oftmals entstehen, die den Zugang zum Recht entsprechend erschweren und gleichzeitig Existenzen bedrohen.

Da im Parlament als Justizsprecher fast nur Rechtsanwälte sitzen, ist dieses Reformvorhaben besonders schwierig durchzusetzen. Letztlich sollte das Wohl der BürgerInnen im Vordergrund stehen und jede Abzocke vermieden werden, im Sinne der christlichen Forderung nach dem gerechten Lohn.

Abschließend ist festzuhalten, das diese Reformvorschläge zweifellos eine Wiederherstellung des Ansehens der Justiz ermöglichen würden, eine Grundvorraussetzung für das Gelingen einer demokratischen Gesellschaft. Mit strikter Beachtung der Menschenrechte und intensiven Bemühen um Gerechtigkeit sollte das Vertrauen der Bevölkerung in
die staatlichen Institionen gefestigt werden.

 
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Behörden
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Zwei Schicksale im Umgang mit Behörden von Menschen aus der Oststeiermark haben mich in der letzten Zeit besonders erschüttert. Dabei erleiden die Betroffenen schreiende Ungerechtigkeit, gegen die ich mit ganzer Kraft ankämpfe.

1. Beispiel: eine rüstige ältere Frau betreibt seit vielen Jahren zur vollsten Zufriedenheit ein kleines Pflegeheim. Vor nunmehr 12 Jahren hat sie eine 80- jährige Frau, die bereits gesundheitlich schwer gefährdet war, zu sich genommen und durch liebevolle Betreuung bis heute gepflegt. Vor 2 Jahren hat sie einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bekommen, daß sie diese Frau weggeben müsse, da das Pflegeheim den neuen gesetzlichen Vorschriften nicht ganz entspreche.
Obwohl sie gegenüber der Bezirkshauptmannschaft erklärte, das sie aufgrund ihres Alters das Pflegeheim ohnedies auflasse und nur mehr diese betagte nunmehr 90- jährige Frau bis zu ihren Tode betreuen möchte.

Mit einer Berufung haben wir gemeinsam den Bescheid bekämpft. Obwohl diese Berufung noch nicht erledigt ist, ist nun gegen diese bewundernswerte Frau eine Strafverfügung ergangen, weil sie sich weigert ihre Pflegeperson wegzugeben. Auch dagegen wurde berufen, wobei die Oststeirerin erschüttert erklärte, daß sie die Welt nicht mehr verstehe, wo sie einer greisen Frau einen würdigen Lebensabend ermöglicht, der bei einer Änderung des Pflegeplatzes wahrscheinlich schmerzhaft beendet würde.

2. Beispiel: ein Ehepaar aus der Oststeiermark hat 3 Kinder liebevoll aufgezogen und in fleißiger Arbeit ein Haus ohne Schulden erbaut.

Schlieslich haben sie einen älteren Mann aus dem selben Ort durch 3 Jahre hindurch bestens betreut, nachdem dieser mit seiner einzigen Tochter wegen deren Undankbarkeit gebrochen hatte.
Schliesslich ging er mit der Frau des Ehepaares auf seine Bank und lies seine Sparbücher auf deren Namen umschreiben, offensichtlich als Belohnung für die Betreuung.

Sowohl die Bankbediensteten als auch der Hausarzt haben eindeutig bestätigt, daß dieser Mann zum Zeitpunkt der Schenkung geistig völlig in Ordnung war und ganz genau gewusst hat was er tut. Er wollte auf keinen Fall seine Ersparnisse seiner Tochter zukommen lassen. Nunmehr wurden die Ehegatten nach einer Anzeige der Tochter vom Gericht wegen Betrug zu einer schmerzhaften Strafe verurteilt.

Auch dagegen wurde berufen und ist zu hoffen daß beide schließlich freigesprochen werden. Damit dieses krasse Unrecht gelöscht wird.

 
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Der Vatikan und die Gerechtigkeit
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So schaut es im Zentrum unser katholischen Kirche im Vatikan mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit aus.
Da werden 2 Bischöfe und zwar Paul Iby im Burgenland und Egon Kapellari in der Steiermark in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 75 Jahre alt und bieten dem Papst im fernen Rom ihren Rücktritt an. Iby bekundete dabei seinen Wunsch, das 50 Jahr- Jubiläum der Diözese... am 11. Nov., dem Tag des heiligen Martin, als noch amtierender Bischof feiern zu dürfen. Der beliebte Bischof wird jedoch von Rom dafür bestraft, dass er gegen Ende seiner Amtszeit für die Abschaffung des Zölibates und die Gleichberechtigung der Frau das Wort ergriffen hat, offensichtlich in großer Sorge um den Priestermangel im Burgenland. In der Folge erfährt Iby aus den Medien, wer sein Nachfolger wird und muß noch im Sept. abtreten. Ganz anders in der Steiermark, wo Kapellari, ein Freund Ratzingers, romtreu jede Diskussion und Annäherung über die heißen Eisen (Zölibat, Gleichberechtigung der Frau, Wieder verheiratete Geschiedene etc.) unter Hinweis auf die Weltkirche, die Tradition sowie das Wort Gottes, verhindert hat. Kapellari wird nun durch eine Verlängerung um 2 Jahre besonders aufgewertet und soll nun in 2 Jahren den Übergang schaffen und neue Akzente setzen, die er in fast 10 Jahren nicht geschafft hat. Dazu kommt noch, dass der amtierende Bischof unserer Diözese zwar als Buchautor, Freund der Kunst und intellektueller Geist von den Medien als Mann der Mitte gepriesen wird, andererseits jedoch als Prediger und Hirte in den Pfarren durch teilweise problematische Auftritte wenig Begeisterung hervorgerufen hat. Es gelang ihm ganz selten, als guter Hirte mit seinem Wort die Herzen der Menschen zu erreichen. Manche Pfarren waren erleichtert, wenn sein Weihbischof Franz Lackner die Pfarre besuchte, dem es mühelos gelang, die Seelen in den Pfarrgemeinden mit menschlicher Wärme anzusprechen. Es ist zu hoffen, dass Jesus Christus nach diesen 2 Jahren uns endlich jenen Aufbruch beschert, den das Volk Gottes besonders auch in der Steiermark sehnsüchtig erwartet.Mehr anzeigen
 
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Gedanken zur geplanten Zusammenlegung von Bezirken
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Daß eine Verwaltungsreform in Österreich und auch in der Steiermark schon längst überfällig ist, ist unbestritten. Insbesondere die Vielzahl von Gemeinden im Vergleich mit anderen Ländern und Bundesländern zeigt deutlich auf, das auf diese Art und Weise Kosten in Millionen Höhen eingespart werden können.

Dabei sollte man in der Steiermark auch ni...cht außer Acht lassen, daß die Büros der Regierungsmitglieder in den letzten Jahren immer weiter aufgebläht wurden. Die Anzahl der Sekretäre des Landeshauptmannes ist höher als die Anzahl der Sekretäre des Bundeskanzlers, dessen Kompetenzen zweifellos weitreichender sein. Auf diesem Gebiet könnten sofort Millionenbeträge erspart werden.

Auch die Abschaffung des machtlosen Bundesrates, dessen Ohnmacht ich selbst durch 9 Jahre hindurch erlebt habe, wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Wenn nun in der Steiermark ab Jänner 2012 der kleine Bezirk Knittelfeld, in dem mein Vater aufgewachsen ist, mit dem größeren Bezirk Judenburg zusammengelegt wird, so stellt sich schon die Frage, ob nicht auf Bezirksebene überschaubare Einheiten vorteilhafter sind.

Die Arbeit für die Behörden bleibt im Wesentlichen die Gleiche, sodaß die Einsparungen sich in Grenzen halten. Wenn man nun den Bezirk Fürstenfeld betrachtet, der eine ähnliche Größe wie Knittelfeld aufweist, so kann ich aus eigener Erfahrung feststellen, das auch hier die Überschaubarkeit mit der gewachsenen kleinen Einheit seit Jahrzenten eine Struktur ergeben hat, die auf den verschiedensten Gebieten ausgezeichnete Ergebnisse aufweisen kann.

Besonders positiv ist der Sozialbereich zu beurteilen, wo insbesondere der Augustinerhof des Sozialhilfeverbandes ein herausragendes Muster für gelungene Sozialarbeit darstellt. Die gute Zusammenarbeit der verschiedensten Einrichtungen, die aufgrund der Kleinheit mit 14 Gemeinden leichter zu bewerkstelligen ist verstärkt diese positive Bilanz. In diesen Zusammenhang haben sich schon namhafte Wissenschaftler mit der Frage beschäftigt, welche Größe als ideal für das Gelingen einer Gesellschaft zu beurteilen ist.

Dabei schneiden in vielen Bereichen kleinere Einheiten besser ab, was nicht bedeuten soll, daß grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei globalen Fragen nicht unerlässlich ist. Abschließend bin ich felsenfest überzeugt davon, daß der Bezirk Fürstenfeld in seiner bisherigen Form bestehen bleiben soll, zum Wohle unserer Bevölkerung.

Abgesehen davon, das das Kennzeichen FF wie freiwillige Feuerwehr einmalig und symbolträchtig ist.

 
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    01-06-2012  
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